Diese IKT-Vorgabe regelt integral den ökologischen Betrieb von Standardgeräten der Bundesinformatik. Durch deren Umsetzung kann der Ressourcenverbrauch von Informatiksystemen – vor allem der Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten und Umweltbelastungen – vermindert werden.
Die IKT-Vorgabe P026 ist mit der IKT-Richtlinie P025 verknüpft, die ökologische und soziale Kriterien festlegt, die bei der Ausschreibung von IT-Geräten berücksichtigt werden müssen.