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Ressourcen- und Umweltstandards für den Betrieb der IKT-Infrastruktur (P026)

Diese IKT-Vorgabe regelt integral den ökologischen Betrieb von Standardgeräten der Bundesinformatik. Durch deren Umsetzung kann der Ressourcenverbrauch von Informatiksystemen – vor allem der Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten und Umweltbelastungen – vermindert werden.

Die IKT-Vorgabe P026 ist mit der IKT-Richtlinie P025 verknüpft, die ökologische und soziale Kriterien festlegt, die bei der Ausschreibung von IT-Geräten berücksichtigt werden müssen.

Letzte Änderung: 01. September 2025