Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen
Diese Richtlinien des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) definieren die ökologischen Anforderungen an Fahrzeugkäufe des Bundes. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt die Bundesverwaltung über Fahrzeuge mit zivilen Kennzeichen. Diese werden von den verschiedenen Verwaltungseinheiten beim Bundesamt für Rüstung armasuisse als zentraler Beschaffungsstelle des VBS bestellt.
Um den CO2-Ausstoss der Fahrzeugflotte nachhaltig zu senken und den Umweltschutz zu stärken, hat das VBS Anfang dieses Jahres die Richtlinien zu ökologischen Grundsätzen bei der Anschaffung und Nutzung von Behördenfahrzeugen angepasst. Grundsätzlich werden weiterhin nur noch vollelektrische Fahrzeuge angeschafft. Unter die Definition eines reinen Elektrofahrzeugs fallen laut Richtlinie auch Fahrzeuge, die ausschließlich mit Strom betrieben werden, wie etwa batterieelektrische Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff oder Methanol). Sie gelten als technisch gleichwertige, also CO2-neutrale Fahrzeuge.
Die Anschaffung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Fahrzeugen bleibt in begründeten Fällen möglich, insbesondere wenn es keine Elektrofahrzeuge gibt, die die Anforderungen erfüllen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Generalsekretariat der betroffenen Departemente.
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