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Nachhaltigkeitsstandard für die Beschaffung von Fahrzeugen

Dieser Nachhaltigkeitsstandard gilt für alle von der Stadtverwaltung beschafften Fahrzeuge der Kategorie I (Personenwagen), Kategorie II (leichte Nutzfahrzeuge) und sinngemäss für die Fahrzeuge der Kategorie III (schwere Nutzfahrzeuge). 

Die Nachhaltigkeitsstandards sind kurze Merkblätter für bestimmte Warengruppe mit Informationen über Nachhaltigkeits-Hotspots und nachhaltige Mindestanforderungen. Sie fokussieren auf Ausschreibungskriterien und deren Nachweise.

Die Nachhaltigkeitsstandards der Stadt Zürich richten sich an Einkaufsverantwortliche der Stadt Zürich. Sie ersetzen keine Vorabklärungen wie eine gründliche Bedarfsanalyse.

Letzte Änderung: 22. Mai 2026