Kontext, rechtlicher Rahmen und Methodik (Toolbox Teil A)

Der Teil A der Toolbox Nachhaltige Beschaffung Schweiz führt in das Thema der nachhaltigen Beschaffung ein (Definition, Merkmale, Vorteile, Kontext). In diesem Dokument werden auch der rechtliche Rahmen sowie eine Methodik für die konkrete Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung präsentiert.

  • Kontext und Herausforderungen der nachhaltigen Beschaffung

    Die öffentliche Hand der Schweiz ist ein Grosskonsument. Sie kauft Güter und Dienstleistungen im Wert von 40 Milliarden Franken pro Jahr, was 6% des Schweizer BIP entspricht. Der Grossteil der Ausgaben wird von den Gemeinden und den Kantonen getätigt. Die öffentliche Hand verfügt daher über einen wichtigen Hebel, um durch nachhaltige Beschaffung das Angebot nachhaltigerer Produkte und Dienstleistungen zu fördern. Sie kann auch eine Vorbildfunktion einnehmen und den Privatsektor beeinflussen.

    Die nachhaltige Beschaffung ist ein Weg, die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung und die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung auf den Einkaufsbereich anzuwenden. Darüber hinaus trägt sie zur Umsetzung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft bei. Die nachhaltige Beschaffung ermöglicht insbesondere:

    • eine breitere Sichtweise einzunehmen, indem die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen jedes Einkaufs berücksichtigt werden.
    • den Blick in die Zukunft zu richten und sicherzustellen, dass wir bei der Erfüllung unserer gegenwärtigen Bedürfnisse nicht das Überleben und das Wohlergehen der künftigen Generationen gefährden.

    Alle Arten von Einkäufen sind von der nachhaltigen Beschaffung betroffen:

    • Güter (Büromaterial, Fahrzeuge, Mobiliar etc.) und Dienstleistungen (Reinigung, Pflege von Grünflächen etc.)
    • kleinere Beschaffungen in der Direktvergabe (freihändiges Verfahren) und grössere Beschaffungen, die dem Wettbewerb unterliegen (Einladungsverfahren, offenes oder selektives Verfahren)
    • Beschaffungen von öffentlichen oder privaten Stellen
  • Rechtlicher Rahmen für die öffentliche Beschaffung

    Das öffentliche Beschaffungswesen unterliegt Rechtsgrundlagen auf verschiedenen Ebenen: internationales Recht, Bundesrecht für Bundesauftraggeber, interkantonales und kantonales Recht für kantonale und kommunale Auftraggeber.

    Der Bund hat zwei internationale Abkommen ratifiziert, die den Rahmen für das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz bilden. Das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) regelt den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten und legt die folgenden Grundsätze für die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens fest: Förderung des Wettbewerbs, Transparenz, Nichtdiskriminierung und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel. Das bilaterale Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft regelt überdies bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens.

    Auf Bundesebene wird das öffentliche Beschaffungswesen durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen und die dazugehörige Verordnung geregelt.

    Auf kantonaler und kommunaler Ebene gelten die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (revidierte IVöB), das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM) vom 6. Oktober 1995 und die kantonale Gesetzgebung.

  • Methodik zur Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung

    Die Umsetzung eines nachhaltigen Beschaffungsprozesses folgt in der Regel der nachfolgend dargestellten Methode mit den vier Schritten. Diese Methode kommt der ISO-Norm 20400 : 2017 Sustainable procurement - Guidance nahe. Vor dem Start des ersten Schrittes des nachhaltigen Beschaffungsprozesses wird dringend empfohlen, die Zustimmung der Entscheidungstragenden zu suchen, die motivierten Personen einzubeziehen, das Bewusstsein der Beteiligten zu schärfen und die bestehende Situation zu verbessern. Die Verantwortlichkeiten für die verschiedenen Prozessschritte sollten klar zugewiesen werden. Die strategischen Schritte, wie z.B. die Entwicklung der nachhaltigen Beschaffungspolitik, werden in der Regel von den Entscheidungstragenden (z.B. leitende Beamte, mit Bestätigung durch die Politik, oder die Unternehmensleitung) durchgeführt, während die Umsetzung der Strategie von den für die tägliche Beschaffung zuständigen Personen durchgeführt wird.

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    Wenn sich für einen bestimmten Beschaffungsbereich eine Gelegenheit ergibt (Vertragsverlängerung, Lieferantenwechsel, Möglichkeit zur Durchführung eines Pilotprojekts etc.), kann der Prozess jedoch direkt bei Schritt III beginnen, bevor er zu den Schritten I und II zurückkehrt.

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Informationen zum Dokument

  • Typ
    Dokument
  • Dateiformat
    PDF
  • Publizierende
    PUSCH – Praktischer Umweltschutz, Abeco GmbH
  • Publikationsdatum
    06. Dezember 2023
  • Verfügbare Sprachen
    Deutsch, Französisch
  • Kontakt
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Letzte Änderung
06. Dezember 2023