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Nachhaltigkeitsbericht BBL

Das BBL informiert seine Stakeholder jährlich mit dem Nachhaltigkeitsbericht über sein Engagement, seine Leistungen und seine Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link. 

Beiträge Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung 2023

Am 2. Mai 2023 fand die dritte Tagung nachhaltige öffentliche Beschaffung. Der Fokus der Tagung lag auf dem Austausch zwischen Vergabestellen und Anbietenden.  Das revidierte Beschaffungsrecht legt für Gemeinden, Städte, Kantone und den Bund die Grundlage für eine Vergabekultur mit mehr Qualitätswettbewerb in Beschaffungsverfahren.  Wie bereit ist der Markt für eine neue, nachhaltige Vergabekultur? Wie gelingt es öffentlichen Vergabestellen, das vorteilhafteste Angebot zu beschaffen? 

Die Beiträge und Unterlagen sind unter folgendem Link verfügbar:

Empfehlung «erneuerbar heizen»

Diese Empfehlung beschreibt das optimale Vorgehen beim Ersatz einer Wärmeerzeugung mit fossilen Energieträgern bzw. einer Elektrodirektheizung durch ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien. Im Zentrum stehen die Impulsberatung «erneuerbar heizen» https://erneuerbarheizen.ch/impulsberatung und die Informationen des Programms «erneuerbar heizen» von EnergieSchweiz rund um den Heizungsersatz.

Leitfaden zu sozialen Nachhaltigkeitsstandards im Textilbereich für das öffentliche Beschaffungswesen

Das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verpflichtet die Auftraggeberin öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen zu vergeben, die mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einhalten. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, kann die Auftraggeberin entspreche Nachweise verlangen. Labels, Standards und Zertifizierungen stellen wirksame Beweismittel dar. Sie verfügen jedoch nicht alle über die gleiche Glaubwürdigkeit und decken nicht alle Aspekte ab.

Der neue Leitfaden zu sozialen Nachhaltigkeitsstandards im Textilbereich für das öffentliche Beschaffungswesen und das dazugehörige Tool des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des International Trade Centre (ITC) liefern alle notwendigen Informationen, um die soziale Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung von Textilien zu stärken. Sie bieten eine detaillierte Bewertung von 23 Standards, die die textile Lieferkette abdecken, auf den 10 Kernübereinkommen der IAO basieren und einen unabhängigen Überprüfungsmechanismus erfordern. Der Leitfaden enthält ausserdem eine Anleitung, wie diese Standards in den Ausschreibungsprozess integriert werden können, sowie Informationen zu 25 weiteren Sozialstandards, die im Textilbereich tätig sind.

Weisungen über die ökologischen Grundsätze der Beschaffung und Nutzung von Verwaltungsfahrzeugen

Diese Richtlinien des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) definieren die ökologischen Anforderungen an Fahrzeugkäufe des Bundes. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt die Bundesverwaltung über Fahrzeuge mit zivilen Kennzeichen. Diese werden von den verschiedenen Verwaltungseinheiten beim Bundesamt für Rüstung armasuisse als zentraler Beschaffungsstelle des VBS bestellt.

Um den CO2-Ausstoss der Fahrzeugflotte nachhaltig zu senken und den Umweltschutz zu stärken, hat das VBS Anfang dieses Jahres die Richtlinien zu ökologischen Grundsätzen bei der Anschaffung und Nutzung von Behördenfahrzeugen angepasst. Grundsätzlich werden weiterhin nur noch vollelektrische Fahrzeuge angeschafft. Unter die Definition eines reinen Elektrofahrzeugs fallen laut Richtlinie auch Fahrzeuge, die ausschließlich mit Strom betrieben werden, wie etwa batterieelektrische Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoff oder Methanol). Sie gelten als technisch gleichwertige, also CO2-neutrale Fahrzeuge.

Die Anschaffung von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Fahrzeugen bleibt in begründeten Fällen möglich, insbesondere wenn es keine Elektrofahrzeuge gibt, die die Anforderungen erfüllen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Generalsekretariat der betroffenen Departemente.

Kommentare zu den überarbeiteten Richtlinien finden Sie auf dieser Seite. 

Ressourcen- und Umweltstandard für die Beschaffung der IKT-Infrastruktur P025

Die IKT-Weisung der Bundesverwaltung P025 definiert die ökologischen und sozialen Kriterien, die bei der Beschaffung von IKT-Geräten anzuwenden sind. Durch den Einbezug dieser Kriterien kann der Ressourcenverbrauch von Informatiksystemen - vor allem der Stromverbrauch und die damit verbundenen Kosten und Umweltbelastungen - vermindert werden.

Diese in den Anhängen A und B beschriebenen Kriterien müssen im Rahmen der Beschaffung von folgenden IKT-Gerätetypen angewendet werden:

  1. Desktop und Thin Clients

  2. Notebooks und Tablets

  3. Monitore

  4. Drucker und Multifunktionsgeräte

  5. UCC-Endgeräte (Headsets, USB-Speakers, IP Phones, Conferencing Room Systems)

Die Anforderungen sind so formuliert, dass sie in Ausschreibungen und späteren Abrufen direkt angewandt werden können. Weiter gelten sie auch bei Beschaffungen, bei welchen Dienstleistungen zur Lieferung von Geräten ausgeschrieben werden, diese Geräte aber erst im Rahmen von späteren Abrufen spezifiziert werden.

Die Weisung P025 ist weiter so formuliert, dass auch Beschaffungsverantwortliche von Kantonen und Gemeinden sowie von Privatunternehmen die Kriterien bei ihren Beschaffungen anwenden können, wobei die Bestimmungen den jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten angepasst werden müss.

Rechtsgutachten – Vergleich der EU-Richtlinien mit dem neuen BöB und der neuen VöB hinsichtlich der Vorgaben und des Spielraums bezüglich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Im Auftrag des BAFU zeigen Matthias Hauser und Réka Piskóty auf, ob und wie das wesentlich ausführlichere EU-Vergaberecht und die damit einhergehende Rechtsprechung eine Hilfestellung für die Auslegung und Anwendung des schweizerischen Vergaberechts bieten können.

Das revidierte Schweizer Beschaffungsrecht und die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/25/EU weisen in Bezug auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung viele Gemeinsamkeiten auf.

Das Rechtsgutachen wurde im April 2021 veröffentlicht.

Zusammenfassung - Vergleich der EU-Richtlinien mit dem neuen BöB und der neuen VöB hinsichtlich der Vorgaben und des Spielraums bezüglich nachhaltiger öffentlicher Beschaffung

Im Auftrag des BAFU zeigen Matthias Hauser und Réka Piskóty auf, ob und wie das wesentlich ausführlichere EU-Vergaberecht und die damit einhergehende Rechtsprechung eine Hilfestellung für die Auslegung und Anwendung des schweizerischen Vergaberechts bieten können.

Das revidierte Schweizer Beschaffungsrecht und die EU-Vergaberichtlinien 2014/24/EU bzw. 2014/25/EU weisen in Bezug auf die nachhaltige öffentliche Beschaffung viele Gemeinsamkeiten auf.

Dieser Link führt zur Zusammenfassung des Rechtsgutachtens. 

Das vollständige Rechtsgutachten im April 2021 publiziert ist hier ebenfalls erhältlich.

Westschweizer Leitfaden für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Anhänge Q5 und T5

Dieser Leitfaden enthält eine Reihe von allgemeinen Empfehlungen, die sowohl der Gesetzgebung der verschiedenen Westschweizer Kantone als auch der Rechtsprechung und der Praxis Rechnung tragen. Im Zusammenhang mit dem Kriterium der Nachhaltigkeit sind die Anhänge Q5 und T5 besonders relevant. Mit dem Fragebogen in Anhang Q5 kann der Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung erfasst werden. Mit der Benotungsmethode in Anhang T5 kann der Beitrag eines Unternehmens zur nachhaltigen Entwicklung bewertet werden.